Sie sind hier: Schuldner Service > Schufa

Schufa-Eintrag

Negative Einträge bei der Schufa und anderen wirtschaftsinformationsdiensten wie Creditreform, Bürgel usw. können für Schuldner zu erheblichen Einschränkungen führen. 

Die Arbeitsweise der SCHUFA etwa beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Die Vertragspartner melden der SCHUFA zeitnah und korrekt Merkmale ein, die SCHUFA ihrerseits erteilt Auskünfte an ihre Vertragspartner bei berechtigtem Interesse.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir Daten über außergerichtliche bzw. gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an Wirtschaftsinformationsdienste wie etwa die SCHUFA HOLDING AG übermitteln. Soweit nach Übermittlung dieser Information solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei diesen Wirtschaftsinformationsdienste anfallen, können wir hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten.

Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations-, und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannte Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisioks mitteilen (sog. Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterScore-Verfahren).